13.12.2022
By: comma4
Warnung bei Eintragungen in das Handelsregister
Wer eine Eintragung in das Handelsregister veranlasst, wie z.B. bei Gründung einer GmbH, bei Wechsel des Geschäftsführers oder bei Änderungen der Satzung einer GmbH, erhält häufig betrügerische Rechnungen für Eintragungen in privat geführte Verzeichnisse, die den offiziellen Rechnungen des Handelsregister bewusst ähneln. Sollten Sie deshalb eine solche Rechnung erhalten, hinsichtlich deren Berechtigung Sie im Zweifel sind, kontaktieren Sie Ihren Notar. Die Bundesnotarkammer hat zu diesen betrügerischen Rechnungen ein Merkblatt herausgegeben.