13.12.2022
Von: comma4
Energiesparverordnung
Die am 1.1.2002 in Kraft getretene Energieeinsparungsverordnung hat zur Folge, dass vor dem 1.10.1978 eingebaute Heizkessel grundsätzlich bis zum 31.12.2006 außer Betrieb genommen werden müssen. Ungedämmte Warmwasserleitungen müssen ebenfalls bis zum 31.12.2006 wärmegedämmt werden. Diese Nachrüstungspflichten gelten für selbstgenutzte Ein- oder Zwei-Familien-Häuser nur dann, wenn ab dem 01.02.2002 ein Eigentumswechsel erfolgte. Der Erwerber eines selbstgenutzten Hauses mit einer Heizungsanlage von 1978 oder früher oder mit nicht gedämmten Leitungen muss daher bis zum Jahresende 2006 Heizung und Wärmedämmung entsprechend nachrüsten.