13.12.2022
Von: comma4
Deutsch-französischer Wahlgüterstand
Am 1. Mai 2013 ist das Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft in Kraft getreten. Näheres finden Sie in dem Informationsblatt des Bundesjustizministeriums und in den Erläuterungen des Bundesjustizministeriums.