Von: comma4
Änderungen im Vereinsrecht
Der Deutsche Bundestag hat aktuell zwei Gesetze zu Verbesserungen im Vereinsrecht beschlossen, insbesondere eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und Vorschriften, mit denen elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister erleichtert werden.
Das vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen beinhaltet angemessene Haftungserleichterungen für Vereins- und Stiftungsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal 500 Euro im Jahr erhalten. Diese Wertgrenze orientiert sich an dem Steuerfreibetrag für Vereinsvorstände. So wird gewährleistet, dass Vereine und Vorstandsmitglieder die vorgesehenen steuerrechtlichen Vergünstigungen ohne negative haftungsrechtliche Folgen ausschöpfen können.
Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen werden die noch notwendigen Voraussetzungen zur Zulassung elektronischer Anmeldungen zu den Vereinsregistern geschaffen. „Viele Vereinsregister werden in den Ländern bereits elektronisch geführt. Jetzt haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass auch alle Anmeldungen zum Vereinsregister elektronisch erfolgen können. Dabei war mir wichtig, dass die elektronische Anmeldung keine Pflicht, sondern eine zusätzliche Möglichkeit darstellt. So kann jeder Verein selbst entscheden, welche Form der Anmeldung für ihn die einfachste ist“, sagte Bundesjustizministerin Zypries.
Außerdem hat das Bundesministerium der Justiz eine kostenlose Informationsbroschüre zum Vereinsrecht erstellt. Darin werden einfach und verständlich alle Fragen rund um die Gründung, die Geschäftsführung und die Auflösung eines Vereins beantwortet.