13.12.2022
Von: comma4
Änderung des Erbrechts
Am 2. Juli 2009 ist nun endlich das lange erwartete Gesetz zur Änderung des Erbrechts und des Verjährungsrechts mit Wirkung ab 1.Januar 2010 beschlossen worden. Kernpunkte der wesentlichen Änderungen des Erbrechts ab 2010 sind: Pflegeleistungen werdem im Erbrecht besser berücksichtigt. Die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils werden vereinheitlicht und angepasst. Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wird auf die Regelverjährung von 3 Jahren (mit wenigen Ausnahmen) angepasst. Näheres können Sie der Pressemitteilung des Bundesjustizministerium entnehmen.