Von: comma4
Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Seit 50 Jahren gibt es den Zugewinnausgleich, ohne dass er an Aktualität verloren hätte. Heute wird jede dritte Ehe früher oder später geschieden. Bei einer Scheidung wird das Vermögen der Ehegatten auseinandergesetzt. Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft), in dem die Mehrzahl der Ehepaare leben, gibt es dafür den Zugewinnausgleich. Der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs liegt darin, den während der Ehe erzielten Ver-mögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen. An diesem Grundgedanken ändert sich nichts. Das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts korrigiert mehrere Schwachstellen, die von Betroffenen und von Rechtspraktikern aufgedeckt worden sind.
Die Änderungen beim Zugewinnausgleich sorgen für mehr Gerechtigkeit. Künftig wird der wirtschaftliche Erfolg aus der Ehezeit tatsächlich zur Hälfte auf die Ehegatten verteilt. Natürlich bleibt die Berechnung stark schematisiert, damit das Verfahren einfach, klar und gut handhabbar ist. In Zukunft wird jedoch berücksichtigt, wenn ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe gegangen ist und diese Schulden während der Ehezeit getilgt wurden. Außerdem können unredliche Vermögensverschiebungen zu Lasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten künftig besser verhindert werden.
Nähere Informationen können Sie auch dem Infobrief „Reform des Zugewinnausgleichsrechts“ entnehmen, den Sie unter dem Button „Infobriefe“ finden.