13.12.2022
Von: comma4
Versorgungsausgleich
Wird eine Ehe geschieden, findet grundsätzlich ein Ausgleich der Rentenanwartschaften statt. Dies bezeichnet man als „Versorgungsausgleich“. Dieser Ausgleich hat zur Folge, dass der Ehegatte, der während der Ehe weniger verdient und damit geringere Anwartschaften als sein Ehepartner hat, an den höheren Anwartschaften seines Ehepartners teilnimmt. Der Versorgungsausgleich ist nun in einem eigenen Gesetz geregelt. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Pressemitteilung des Justizministeriums.