Von: comma4
Patientenverfügung
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 in 3. Lesung den Vorschlag des Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen. Ab sofort werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bundesjustizministeriums.